Grüner Star (Glaukom)
Der Grüne Star (Glaukom) ist eine unbemerkt fortschreitende Augenerkrankung, die unentdeckt und unbehandelt zur Blindheit führen kann. Es kommt zu einer nicht mehr umkehrbaren Zerstörung des Sehnervs. Bei vielen, aber nicht bei allen Patienten, ist der Augendruck erhöht. Der Patient bemerkt zunächst nichts, es treten keine Sehstörungen oder Schmerzen auf. Erst wenn der Sehnerv hochgradig geschädigt ist und das Gesichtsfeld weitgehend zerstört ist, sinkt die zentrale Sehstärke schnell ab.
Mit der entsprechenden Früherkennung kann man ein Glaukom im Anfangsstadium erkennen oder eine weitere Verschlechterung aufhalten.
Untersuchung
Neben der Augeninnendruckmessung und dem Sehnerv-Check ist im Verdachtsfall die Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) notwendig. Alle diese Untersuchungen sind einfach, schnell und absolut schmerzfrei. Die Augenarztpraxis Dr. med. Yvonne Müller bietet für Glaukompatienten die Untersuchung mit dem Heidelberg Retina Tomograph (HRT) zur dreidimensionalen Abbildung des Sehnervenkopfes und die Messung der Nervenfaserdicke um den Sehnervenkopf mit der Optischen Cohärenz Tomographie (OCT).
Da eine Augeninnendruckmessung alleine nicht ausreicht, empfehlen wir die Untersuchung ab 40 Jahren mit Sehnerven-Check, um für Klarheit zu sorgen.
Glaukom ist eine Volkskrankheit mit ca. 800.000 Betroffenen alleine in Deutschland!
Risikofaktoren sind neben einem erhöhten Augeninnendruck:
- höheres Lebensalter
- familiäre Glaukombelastung in der Verwandtschaft ersten Grades
- höhere Kurzsichtigkeit ab Minus 5 Dioptrien
- schwarze Hautfarbe
Lebensgwohnheiten, Beruf und Ernährung haben nach heutiger Erkenntnis keinen Einfluß auf die Entstehung eines Glaukoms.
Früherkennung ist der erste Schritt zum Erhalt des Sehvermögens!
Den meisten Glaukompatient/innen kann mit Augentropfen, die den Augeninnendruck senken, geholfen werden. Wenn die medikamentöse Behandlung nicht zum Ziel führt, kommen laserchirurgische bzw. operative Maßnahmen zur Augendrucksenkung in Betracht. Ist durch ein Glaukom bereits eine Schädigung des Sehnerves oder ein Einbuße am Gesichtsfeld eingetreten, so ist dieser Schaden nicht mehr rückgängig zu machen. Eine Behandlung kann nur bewahren, was an Restsehvermögen zu Behandlungsbeginn vorhanden ist.
Unterziehen Sie sich deshalb bitte spätestens ab dem 40. Lebensjahr einer regelmäßigen augenarztlichen Glaukom-Vorsorge!
Die Augenarztpraxis Dr. med. Yvonne Müller berät Sie hierzu gerne und beantwortet alle Ihre Fragen. Sprechen Sie uns an!